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Die Ausübung der Nächstenliebe 1204

Administrator Beiträge: 5386 Forumgründer *****
Die Ausübung der Nächstenliebe
« am: September 18, 2013, 08:00:39 Nachmittag »
   14] Richtet niemanden, so werdet auch ihr dereinst nicht gerichtet werden. Also verdammet und verfluchet auch niemanden, auf daß dereinst auch ihr nicht verdammt und verflucht werdet!
   15] Denen, die euch Arges tun, erweiset Gutes und ihr werdet eben dadurch glühende Kohlen über ihre Häupter streuen und sie zu euren Freunden machen. Also segnet auch die, welche euch hassen und fluchen, und sie werden zur Reue gelangen. Vergebet euren Feinden siebenmal siebenundsiebzig Male; werden sie dadurch nicht besser, so könnet ihr die Sache bei einem Weltrichter anzeigen, und der unverbesserliche Feind soll aus der Gemeinde gestoßen werden. Denn wer da unverbesserlich Arges tut, der soll auch gezüchtigt werden, auf daß durch ihn die Nebenmenschen nicht länger geärgert werden.
   16] Darum seid auch der weltlichen Obrigkeit stets untertan, ob sie mild oder strenge ist; denn sie hätte keine Macht, so sie ihr nicht der vielen unverbesserlichen Sünder wegen von oben verliehen wäre!
   17] Aber ihr sollet darum nicht klagsüchtig sein und ohne eine dringende Not nicht zu den Weltrichtern laufen; denn was ihr nicht wollet und wünschet, daß es euch begegne, damit verschonet auch eure Nebenmenschen, solange es möglich ist. Nur offenbare Diebe und Räuber und zu arge Hurer und Ehebrecher möget ihr den Gerichten überliefern und imgleichen den, der einen Mord begangen hat. Aber ihr sollet dabei nicht erbost werden, sondern nur tun, was da not tut, alles andere überlasset Mir und den Richtern!

GEJ, Band 9, Kap.159, 14-17